Fondue im Hochland oder der geliebte Bergkäse im Gepäck? Island hat strikte Einfuhrregeln, um seine einzigartige Natur zu schützen. Erfahren Sie hier, welche Lebensmittel, Alkoholmengen und Ausrüstungsgegenstände Sie zollfrei mitbringen dürfen – und was besser zu Hause bleibt.

Schweizer Spezialitäten im Gepäck? Das Gilt für Island

Island ist kein EU-Mitglied, aber Teil des EWR und des Schengen-Raums. Dennoch gelten für Lebensmittel aus dem Ausland (auch aus der Schweiz) sehr strenge Regeln, um die isländische Landwirtschaft vor Seuchen zu schützen.

Erlaubt sind:

  • Gekochte/Verarbeitete Lebensmittel: Bis zu 3 kg pro Person (Gesamtwert max. ISK 25.000 / ca. 160 CHF).
  • Käse & Milchprodukte: Nur wenn sie pasteurisiert oder lang gereift sind (z.B. Hartkäse).
  • Süssigkeiten & Trockennahrung: Schokolade, Teigwaren und Trekking-Nahrung sind unproblematisch.

Streng verboten (Beschlagnahmung droht!):

  • Rohes Fleisch: Kein Frischfleisch, kein ungeräucherter Speck.
  • Salami & Rohschinken: Klassische Schweizer Salami oder Bündnerfleisch dürfen oft nicht eingeführt werden, sofern sie nicht vollständig durchgegart sind.
  • Rohe Eier & ungekochte Milch.

Alkohol & Tabak: Die Freimengen

Die Preise für Alkohol in Island sind deutlich höher als in der Schweiz. Viele Gäste nutzen daher den Duty-Free-Shop bei der Ankunft. Hier sind die Kombinationen pro Person (über 20 Jahre):

  • Variante A: 1 Liter Spirituosen, 0,75 Liter Wein und 3 Liter Bier.
  • Variante B: 3 Liter Wein und 6 Liter Bier.
  • Tabak: 200 Zigaretten oder 250g Tabak (Mindestalter 18 Jahre).

Wichtig für Fischer & Reiter: Desinfektionspflicht!

Island schützt seine lachsreichen Flüsse und die reinrassigen Islandpferde extrem streng.

  • Gebrauchte Angelausrüstung: Muss vor der Einreise offiziell desinfiziert werden (Zertifikat eines Tierarztes erforderlich).
  • Reitkleidung: Gebrauchte Lederartikel (Sättel, Zaumzeug, Reitstiefel) dürfen gar nicht eingeführt werden. Kleidung muss bei 60°C gewaschen oder chemisch gereinigt sein.

Bargeld & Kreditkarten

In Island wird fast alles mit Karte bezahlt (Visa/Mastercard).

  • Tipp: Sie müssen kein Bargeld (Isländische Kronen) in der Schweiz wechseln.
  • Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie den PIN Ihrer Kreditkarte kennen – diesen benötigen Sie zwingend an den Tankstellenautomaten im Hochland.

Der Rückreise-Check: Was darf mit nach Hause?

Nicht nur die Einreise ist geregelt, auch bei der Rückkehr in die Schweiz gibt es einiges zu beachten.

1. Souvenirs aus der Natur: Steine, Sand und Pflanzen

Hier gilt in Island ein striktes Prinzip: „Take nothing but pictures, leave nothing but footprints.“

  • Lavasteine & Sand: Es ist gesetzlich verboten, Steine, Sand oder Erde aus Naturschutzgebieten und Nationalparks (wie dem Vatnajökull oder Þingvellir) zu entfernen. Auch an „normalen“ Stränden sollte man vorsichtig sein. Große Mengen Lava oder seltene Gesteinsformationen unterliegen dem Exportverbot.
  • Pflanzen & Moos: Das isländische Moos wächst extrem langsam (manchmal Jahrzehnte für wenige Zentimeter). Das Pflücken oder der Export von Pflanzen und Moos ist streng verboten.
  • Tipp: Kaufen Sie zertifizierte Souvenirs (z.B. Schmuck aus Lavastein) in autorisierten Geschäften. Bewahren Sie die Quittung auf, um zu beweisen, dass es sich um Handelsware handelt.

2. Tax-Free Shopping in Island

Wenn Sie in Island Waren (Kleidung, Souvenirs) für mehr als ISK 6.000 in einem Geschäft kaufen, haben Sie Anspruch auf eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung (Tax-Free).

  • Lassen Sie sich im Laden das Tax-Free-Formular ausfüllen.
  • Geben Sie das Formular am Flughafen Keflavík (vor dem Check-in) beim Zoll ab, um das Geld zurückzuerhalten.

3. Einfuhrbestimmungen in die Schweiz (Rückkehr)

Bei der Ankunft in der Schweiz gelten die üblichen Freigrenzen für den Reiseverkehr aus einem Nicht-EU-Land:

  • Wertfreigrenze: Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF pro Person sind mehrwertsteuerfrei. Alles darüber muss beim Schweizer Zoll (App „QuickZoll“) angemeldet werden.
  • Alkohol (ab 17 Jahren): 5 Liter bis 18% Vol. UND 1 Liter über 18% Vol. (Tax-Free am Flughafen Keflavík ist oft günstiger!).
  • Fleisch (Rückreise): Wer isländisches Trockenfleisch (Harðfiskur) oder Lammfleisch mitnehmen möchte: Die Freigrenze liegt bei insgesamt 1 kg Fleisch pro Person.

Zusammenfassung für Ihre Reiseplanung:

Geniessen Sie die Natur mit Respekt. Ein Foto eines Lavafeldes ist das schönste Souvenir, das die Umwelt nicht belastet. Für alles andere – von der kuscheligen Islandwolle bis zum edlen Tropfen aus dem Duty-Free – halten Sie sich einfach an die oben genannten Mengen, um die Rückreise so entspannt wie den Urlaub zu gestalten.

⚠️ WICHTIG: Neue Wertfreigrenze für die Schweiz (Update 2026)

Bitte beachten Sie bei Ihrer Rückreise aus Island die neuen Bestimmungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG):

  • Neue Wertfreigrenze: Diese wurde von 300 CHF auf 150 CHF pro Person gesenkt.
  • Was bedeutet das? Wenn der Gesamtwert Ihrer in Island gekauften Souvenirs (Kleidung, Ausrüstung, Geschenke) 150 CHF übersteigt, müssen Sie die gesamte Ware beim Schweizer Zoll anmelden und die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.
  • Wichtig für Gruppen: Die Wertfreigrenze gilt pro Person. Eine Kumulierung (z.B. ein 300 CHF teurer Island-Pulli für zwei Personen) ist nicht möglich. Das Objekt muss unteilbar unter 150 CHF liegen, um befreit zu sein.

Die „Unteilbarkeits-Regel“ (Wichtig!)

Beispiel Lebensmittel/Kleinteile: Wenn ihr zu zweit seid und Souvenirs im Wert von 280 CHF kauft (z.B. 10 kleine Islandpferde-Figuren zu je 28 CHF), dann kann man das aufteilen. In diesem Fall wäre es steuerfrei, da jeder unter seinen 150 CHF bleibt.

Beispiel Islandpullover: Kostet ein Pullover 280 CHF, kann er nicht auf zwei Personen (2x 150 CHF Freigrenze) aufgeteilt werden. Da der Pullover ein einzelnes, unteilbares Objekt ist, muss er voll verzollt werden, sobald er die 150-Franken-Grenze einer einzelnen Person überschreitet.


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